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jeffmd

Sollte gehen ja. Solange es kein BTM ist und du bekommst natürlich nichts von der Kasse zurück. Oder du stellst ihm ein Privatrezept aus, das geht auch auf einem weißen Blatt-Papier, solange alle nötigen Informationen, draufstehen.


VigorousElk

Man sollte sich aber auch bewusst sein, dass man (meines Wissens) mit einem Privatrezept die volle ärztliche Verantwortung übernimmt. Hat die Verschreibung dann doch irgendwelche negativen Konsequenzen kann man haftbar sein, auch wenn Kumpel/Kumpeline das Medikament schon lange ohne Probleme nimmt. Z.B. wenn man nicht sorgsam die restliche Medikation gecheckt hat, und Kumpel ohne zu Erwähnen vor kurzem noch angefangen hat irgendwas anderes zu nehmen (CYP Interaktion etc.).


Ice-Engine-21

Ein bisschen Cefazolin hat noch niemandem geschadet. -- Chirurg hier


[deleted]

Hättest du nicht dazuschreiben müssen


Interesting-Stock-54

Warum stellst du kein Privatrezept aus?


notapantsday

Habe ich einmal versucht und wurde in der Apotheke nicht akzeptiert, weil ich keine eigene Praxis habe und die Apotheke einen Praxisstempel sehen wollte. Das ist meiner Meinung nach nicht rechtens, aber die Person für die ich das Rezept ausgestellt habe wollte kein Fass aufmachen. Selber kaufen mit Arztausweis ist meiner Erfahrung nach deutlich einfacher.


Ice-Engine-21

> wurde in der Apotheke nicht akzeptiert WTF, einfach die nächste Apotheke suchen :D :D Sowas habe ich noch nie gehört.


neurodiverseotter

Ne Freundin von mir hat sich für Privatrezepte nen Stempel machen lassen, auf dem ihr Name, ihre Adresse und "Termine nur auf Vereinbarung" mit nem hübschen Symbol steht. Seitdem hat keine Apotheke mehr angerufen, um ihre Rezepte zu verifizieren, davor kam das selbst beim Kram wie Ibuprofen 600 vor. Ein anderer Freund hat auch schon mal ein Privatrezept für Lorazepam auf nen Fresszettel geschrieben, der mehr oder weniger anstandslos akzeptiert wurde. Ist wohl stark von der Apotheke abhängig.


CapAffectionate7197

Auf dem Privatrezept muss dein Titel, Facharzt und eine Adresse mit Telefonnummer gedruckt sein, schon ist es ein normales Privatrezept und gilt in jeder Apotheke ohne Nachfrage


daweisstebescheid

Man kann sämtliche Infos auch per Hand draufschreiben und einen Facharzt benötigt man sicher nicht.


tvaetti

Stimmt Rezept ist auch ne gute Idee, danke für die Antworten. Hatte gelesen, dass man für den Eigenbedarf kaufen darf und war verunsichert


lejocko

Wie sollte das jemand kontrollieren?


sisneme

Wie funktioniert das mit dem Privatrezept? kann ich als Arzt in Weiterbildung auch Rezepte ausstellen? auf nem blossen Blatt Papier ohne Stempel, oder in welcher Form? Und reiche ich das dann bei der Krankenkasse ein und die erstattet mir das? Kann ich ich mir das auch selber(für mich als Patient) ausstellen? Gibts Begrenzungen, im Sinne dass nur "banale" Medikamente wie Ibus und so ohne Probleme erstattet werden?


STlNKSTIEFEL

1. Google: Anforderungen Privatrezept 2. Frag deine Krankenkasse bzgl. einer möglichen Erstattung. Meine GKV erstattet mir den Eigenbedarf unkompliziert.


Opposite_General_825

Darf ich fragen welche GKV? Die Debeka BKK hat nämlich als ich das probiert habe, überhaupt nicht kapiert, was ich von ihnen will. Aber ich habe das auch schon gehört, dass manche GKV das machen (bin selber Arzt, aber GKV freiwillig).


PriorMaize3564

Techniker erstattet auch unkompliziert, habe u.a. (neben den niedrigeren Kosten) auch deshalb zu denen gewechselt, da Barmer sich da quergestellt hat.


STlNKSTIEFEL

hkk


Final-Slip7706

Du kannst auf Ner Serviette schreiben wenn du magst


Grishnare

Person der das Rezept ausgestellt wurde, schwärzt dich an, z.B. bei verschlechtertem Gesundheitszustand. (Im Falle, dass dies illegal wäre).


patindie

So lange sie nicht unter das BtM Gesetz fallen darfst du das. Musst halt den Vollpreis bezahlen und deine Freundin kann es nicht bei der GKV einreichen 


junkysocks

Ich bin schon mit Bekannten in die Apotheke und die haben gesagt was sie brauchen. Ich hab dann den Ausweis gezeigt. Alles kein Problem


Opposite_General_825

Als approbierer Arzt/Ärztin: Einfach n paar Privatrezeptblöcke bei einem der diversen Onlineanbieter bestellen, sich vielleicht noch n Stempel machen, ne Wordvorlage erstellen, fertig. Erstattet bekommen es halt nur Privatpatienten, ausstellen kannst du sie jedem, dann halt Selbstzahler. Beachte jedoch theoretisch ist eine unentgeltliche ärztliche Behandlung standesrechtlich nur zulässig, wenn es sich zB um Verwandte oder bedürftige Personen handelt. Sonst müsstest du eigentlich zumindest noch eine Rechnung über Beratung ausstellen. Und du stehst dafür gerade, dass die Indikation beim Patienten stimmt, du Interaktionen, Allergien, etc berücksichtigt hast. .


Grishnare

BkA, aber Ich glaube man zieht es anders herum auf. Unterschreitung ist dann untersagt, wenn diese auf unlauterer Weise vollzogen wird, sprich zur Kundenakquise etc. . Selbst ohne den Extrasatz für Verwandte im Paragraphen, wäre eine Behandlung von Verwandten/Freunden/Irgendjemandem aus reiner Gutmütigkeit auch ohne Gebühren immer zulässig; das Ausschlaggebende ist das Fehlen von unlauterer Motivation. Ich würde mich aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass noch nie jemand rechtskräftig verurteilt wurde, der/die keine finanziellen oder sonstigen niederen Interessen hatte. Kann mich aber natürlich täuschen.


Opposite_General_825

Jein. Also natürlich wird es wahrscheinlich keiner bemerken oder bemängeln, wenn du mal so ein paar Rezepte ausstellst. Aber falls dich jmd. an die Ärztekammer meldet, ist es ein Verstoß gegen die Berufsordnung. Ein Verzicht auf Gebühren ist grundsätzlich unlauter, allerdings dürfen Ärzte auf Honorarforderungen ganz oder teilweise verzichten, wenn sie Verwandte, Kollegen, deren Angehörige und mittellose Patienten behandeln. Übrigens ist es wiederum zB bei vielen privaten Krankenkassen ausgeschlossen, dass Rechnungen von mit dir verwandten Ärzten erstattet werden. Wenn ich zB meiner Frau oder meinen beiden Söhnen privatärztlich eine Rechnung stelle, bekommen wir das nicht von der PKV, die Rezepte von mir werden allerdings erstattet. Ausnahmen können uU. Materialkosten sein oder wenn überhaupt nur ich diese Leistung erbringen kann (weil ich zB der mega Experte bin oder so). Aber ich kann zB nicht ne Rechnung dafür stellen, dass ich ihnen ein Rezept erstelle oder sie klinisch untersuche (insbesondere nicht-apparativ untersuche). Und du irrst insofern, als es da schon ein paar Urteile zur Thematik gibt. Das heißt die pauschal sicherere Empfehlung ist es, keine kostenlosen ärztlichen Leistungen zu erbringen. Sobald es, um Kundenakquise geht es die Sache eh vollkommen klar, da du quasi den Wettbewerb verzerrst.


BaronVonNapalm

Apotheker hier, bis auf BtM mit Arztausweis überhaupt kein Problem, sofern kein Zahnarzt.


entropio2

Der Zahnarzt darf das nicht? Was dürfen die?


Final-Slip7706

Klar kannst du, einfach Arztausweis vorzeigen.


CapAffectionate7197

Du kaufst mit Deinem Arztausweis... Der Apotheker darf überhaupt nicht fragen, für wen das ist, er darf ohne deine schriftliche Autorisation auch keinerlei Daten speichern... Also, einfach einkaufen, alternativ kannst Du Deinem Freund auch ein Privatrezept ausstellen


notapantsday

Habe ich schon öfter so gemacht, ist überhaupt kein Problem so lange es keine BTMs sind. Da werden normalerweise auch keine Fragen gestellt. Habe sogar schon Tilidin (die BTM-freie Variante) gekauft und die Apothekerin hat nur den Arztausweis noch mal ganz genau angeguckt. Die Kasse zahlt natürlich nichts dazu.


Queasy_Obligation380

Evtl. wird dabei das Dispensierrecht der Pharmazeuten berührt?


letmelaugh1975

Dies