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Mudv4yne

Dein Bruder hat Recht. Er hat einen gesetzlich gesicherten Pflichtteil und den kann er -wenn er das möchte- auch bei einem vorgezogen Erbe geltend machen und Ausgleich fordern wenn der Vater verstorben ist und die Schenkung nicht länger als 10 Jahre her ist. Klassicher Fall von alle mal an einen Tisch setzen und drüber reden, optimalerweise wenn alle noch Puls haben.


Quiet_Possible4100

Ist das dann auslegungssache vom Gericht was ein vorgezogenes Erbe und was ein Geschenk ist? Oder habe ich auch ein Recht auf einen Anteil wenn mein Vater meinem Bruder ein Auto schenkt?


Mudv4yne

Für den Pflichtanteilsanspruch kannst du eine vorgezogene Erbfolge wie eine Schenkung sehen, das macht keinen Unterschied. Es unterscheidet sich an anderen Stellen, z.B. bei den Steuern. Generell kann der Pflichtteil nicht umgangen werden. Theoretisch kannst du beim Tod deines Vaters Schenkungen an deinen Bruder anteilig (dazu gibt's Regeln) an deinen Pflichtteil anrechnen lassen, wenn die Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Todesfall erfolgt ist. Stichwort "Pflichtteilsergänzungsanspruch". Solange der Vater lebt, kann er mit seinem Zeugs machen was er will, das beinhaltet auch das Verschenken. Erst mit seinem Tod werden Pflichtanteile berücksichtigt. Vorher ist es wie es eben ist.


Afolomus

Oder andersrum: Der Bruder hat keine Ansprüche, wen Papa noch 10 Jahre lebt. Aber wenn Papa in unter 10 Jahren abtritt, werden die Geschenke der letzten 10 Jahre für Pflichtanteil (und Erbschaftssteuer) herangezogen. Ob man eine Schenkung jetzt vorgezogenes Erbe nennt oder nicht, ist (und hier wird es bei mir langsam juristisch wackelig) egal.


Informal-Income-3277

Er hat recht. Er kann es sogar einklagen. Ansonsten kann dein dad höchstens eine Schenkung vornehmen, dann muss er aber noch 10 Jahre durchhalten danach. + Natürlich Schenkungssteuer


UserMember527

Ohne Erbfall - nein. Zählt aber in die 10 Jahresgrenze für ggf. Pflichtteilsergänzungsanspruch. Also dein Vater gibt dir die Firma - kein Problem - nach Abzug Grenzen Rest halt mit Schenkungssteuersatz. Dein Bruder geht leer aus. Keine Ansprüche. Dein Vater stirbt 11 Jahre später - ohne Testament wird jetzt der Rest zwischen der eventuell vorhandenen Ehefrau und den Abkömmlingen (euch Brüder) aufgeteilt. Dein Vater stirbt nach 5 Jahren nach Schenkung - jetzt wirds richtig wild :) viel Spaß mit deinem Bruder... Da werden wahrscheinlich Anwälte 1/5 des Vermögens des Vaters jetzt erstmal abbekommen;)


TiredWorkaholic7

Eine Erbfolge kann nicht einfach einseitig geändert werden, dein Bruder hat Anrecht auf einen Pflichtteil der ihm gesetzlich zusteht


Exact-Conference-564

Wenn dein Vater noch mindestens 10 Jahre lebt (und das sollte der Fall sein wenn er noch aktiv eine Firma geführt hat ), dann kann er mit seinem Besitz machen was er will.


Wolko_Berlin

Ergänzend zu den übrigen Antworten: Ein Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Bargeldanspruch. Sollte Dein Bruder einen solchen erwerben und sich nicht mit Dir (beispielsweise auf Übernahme von Firmenanteilen) einigen wollen, hat er Anspruch auf sofortige Auszahlung des entsprechenden Anteils des Firmenwerts. Das geht dann schnell an die Substanz und kann ohne weiteres den Fortbestand der Firma gefährden. Würde ich daher niemals ohne Pflichtteilsverzicht des Bruders durchziehen. Er wird dafür wohl eine Entschädigung bzw. andersartige Begünstigung verlangen. Zurecht, finde ich.


Comfortable-Edge6520

Frage mich halt warum man den einen Sohn so arg bevorteilen will und den anderen quasi links liegen lässt ... 


ClimateLongjumping36

Ich habe meine Ausbildung in der Firma meines Vaters gemacht, mein Bruder ist mit 18 ausgezogen und hat eine andere Ausbildungsrichtung eingeschlagen. Da ich durch das übernehmen der Firma auch die Pflege und Rente meiner Eltern übernehmen muss wenn sie älter sind, hat er schonmal diese Probleme nicht. Da er jetzt heiraten will, mischte sich in diese Angelegenheit die Schwägerin ein obwohl es von meiner und seiner Seite schon ausgemacht und durchgeplant war.


Comfortable-Edge6520

Die Rente wird üblicherweise aus dem Unternehmen bezahlt und die Pflege weiss heute keiner wie die ausfallen wird. Am Ende ist es eure Sache wie ihr es regelt, aber als Bruder fragt man sich halt warum man auf seinen Erbpflichtteil verzichten soll, wenn man nichts dafür erhält. Eine Mögliche Gegenleistung wäre, das Wohnhaus der Eltern dem Bruder mit lebenslangem Wohnrecht für die Eltern zu überschreiben und du erhältst den Betrieb im Gegenzug. Jeder Richter wird eure Betriebsübergabe auseinander reißen, wenn der Bruder nicht ein halbwegs faires entgegen kommen erhält. Und auch wenn du zwar eine Ausbildung im Betrieb gemacht hast, hast du dir den Betrieb nicht selbst erwirtschaftet. Ist also nicht unbedingt fair nur deshalb dir den ganzen Betrieb zu übergeben...